Möchte ein Aussteller Gutscheincodes für Besuchereinladungen verwenden, die von den eingeladenen Besuchern nur jeweils einmal aktiviert werden können, sind sogenannte eGutscheincodes das Mittel der Wahl.
Die Codes verlieren Ihre Gültigkeit, wenn diese einmal eingelöst wurden. Der Einsatz dieser Codes ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze limitiert ist oder wenn die dadurch erzeugten Eintritte mit Kosten verbunden sind.
Möchte der Aussteller die obigen Codes selbst verwenden (bspw. für den Versand per eMail oder für eigengestaltete Gutscheine), ist dies mit eGutscheinen möglich.
Diese können so erzeugt werden:
Die Codes werden als Links erzeugt, die beim Anklicken direkt in das Registrierungsformular verlinken. Die Eingabe des Codes ist somit nicht erforderlich, da dieser im Link enthalten ist.
Damit die Gutscheine mit dem richtigen Link generiert werden, muss die URL in der MesseverwaltungMesseeinstellungen im Feld “Link zur Gutscheinaktivierung (deutsch)” bzw. sofern ein englischsprachiger Ausstellerbereich vorhanden ist, “Link zur Gutscheinaktivierung (englisch)”) eingetragen werden.
Die erzeugten Links können dann vom Aussteller idealerweise per eMail an potentielle Besucher weitergeleitet werden, die dann lediglich den Link zur Aktivierung anklicken müssen.
eGutscheincodes lassen sich auch auf gedruckten Gutscheinen einsetzen, beispielsweise im Digitaldruck. Mit der Aktivierung des eGutscheincodes erhält der Besucher eine eMail mit einem Eintrittskarten PDF. Dennoch kommt es vor, dass Besucher anstelle des PDFs die Gutscheinkarte am Eingang vorzeigen. Es ist daher empfehlenswert, die Codes zusätzlich als Barcode (bspw. Code 128a) auf dem Gutschein aufzudrucken, das erleichtert die spätere Abwicklung an der Kasse erheblich.
Zuletzt geändert am: 06.10.2021