Möchte ein Veranstalter die Aussteller explizit in die rechtlichen Verpflichtungen einwilligen lassen, die im Zusammenhang mit der Messeteilnahme entstehen, eignet sich die AGB-Bestätigung beim erstmaligen Anmelden im Interessenten- bzw. Ausstelleraccount.
Da im Ausstelleraccount diverse kostenpflichtige Leistungen bestellt werden können, es aber keinen klassischen Checkout in profairs gibt, mit dem üblicherweise in die AGB eingewilligt wird, sollten diese vor der erstmaligen Anmeldung im Account bestätigt werden. Ebenso kann damit auf die Tatsache hingewiesen werden, dass jeder Aussteller für den Ausstellereintrag auf der Messewebsite vollumfänglich haftet oder die Ordnungsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat.
Um diese Funktion zu aktivieren, muss unter Messeverwaltung Texte eine Textvorlage angelegt werden, welcher die Kategorie Text GTC confirmation zugeordnet ist. Dieser Text erscheint nun beim erstmaligen Login aller Benutzer der neuen Messe und muss zunächst bestätigt werden, bevor eine Anmeldung im Account möglich ist. Mit den Kategorien Checkbox x GTC confirmation werden hierfür unterhalb der Meldung ein oder mehrere Bestätigungsfelder eingeblendet, bei denen das jeweilige Dokument verlinkt werden kann. Maximal stehen 3 Checkboxen zur Verfügung, die vom Aussteller angeklickt werden müssen, um in den Account zu gelangen.


Sobald die AGB vom Aussteller bestätigt wurden, wird dies intern mit einem Datum-Zeit-Stempel vermerkt und beim nächsten Login nicht erneut abgefragt.
Die Einwilligung bezieht sich auf jede einzelne Messe und jeden Ansprechpartner, der sich im Account anmelden darf. Heißt, haben mehrere Ansprechpartner einen Login für den Account, muss jeder Ansprechpartner mit der ersten Anmeldung die Einwilligung erteilen.
Die Abfrage erscheint nur, wenn sich der Aussteller im Ausstellerbereich anmeldet. Sofern der Veranstalter den Account über das Control unter Aussteller aufruft (Adminzugang), erscheint die Abfrage nicht. So kann der Veranstalter jederzeit Änderungen im Shop oder Ausstellerbereich vornehmen, auch wenn der Aussteller die AGB noch nicht bestätigt hat.
Zuletzt geändert am: 21.06.2025