Müssen personenbezogene Daten in profairs gelöscht werden, ist es sinnvoll, mit der Erstellung eines Löschkonzept festzulegen, wann, wie und wo die entsprechenden Daten gelöscht werden. Somit ist sichergestellt, dass Daten datenschutzkonform vernichtet werden.
Sofern die Notwendigkeit besteht, dass personenbezogene Daten in profairs gelöscht werden müssen, sollte ein Löschkonzepts aufgestellt werden. Damit dieses auch umgesetzt werden kann, muss geklärt werden, welche Daten wann von wem gelöscht werden müssen.
Ansprechpersonen können vollständig in profairs gelöscht werden, heißt, eine Psydonomisierung ist nicht erforderlich. Zu berücksichtigen ist, dass mit dem Löschen von Personen auch alle möglicherweise vorhandenen Verknüpfungen ebenfalls gelöscht werden. Das betrifft Onlinemedien, Vorträge oder Jobangebote, hier fehlen dann die verknüpften Ansprechpersonen.
https://<veranstalter>.profairs.de)https://<veranstalter>.staging.profairs.de), auf der normalerweise eine Kopie der Daten liegt. Auf diese Instanz hat der Veranstalter ebenso einen Zugriff . Die Zugangsdaten sind identisch mit denen der produktiven Instanz.https://<veranstalter>.testing.profairs.de), in der ebenfalls eine Kopie des Datenbestands liegen. Auch hierauf hat der Veranstalter vollen Zugriff.Grundsätzlich lassen sich alle Ansprechpersonen im Control löschen. Damit der Veranstalter die zu löschenden Daten nicht auf zwei bzw. drei Instanzen löschen muss, können wir die bereinigte Produktivinstanz auf die Staging bzw. Testing Instanz neu übernehmen.
Sollen Benutzer gelöscht werden, kann das nur dann im Control erledigt werden, solange diese Benutzer noch keine Aktionen im Control durchgeführt haben, da anderernfalls im log nicht mehr nachvollziehbar ist, welcher Benutzer welche Aktion im Control durchgeführt hat. Daher empfehlen wir in diese Fall die entsprechenden Benutzer zu psydomisieren.
Die gespeicherten Mailadressen in den Logs und im Authentifizierungsserver können ausschließlich von uns gelöscht werden.
Zuletzt geändert am: 11.03.2026