Möchte ein Veranstalter die Aussteller nochmals explizit auf die rechtlichen Verpflichtungen hinweisen, die im Zusammenhang mit der Messeteilnahme entstehen, eignet sich die AGB-Bestätigung beim erstmaligen Anmelden.
Hintergrund ist, im Ausstellerbereich können diverse kostenpflichtige Leistungen bestellt werden. Einen klassischen Checkout gibt es in profairs aber nicht, mit dem üblicherweise die AGB bestätigt werden. Ebenso kann damit auf die Tatsache hingewiesen werden, dass er für seinen Ausstellereintrag auf der Messewebsite vollumfänglich haftet oder die Ordnungsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat.
Um diese Funktion zu aktivieren, muss lediglich ein Text unter MesseverwaltungTexte erfasst werden, der der Rubrik AGB-Bestätigung zugeordnet ist. Der Aussteller sieht dann beim erstmaligen Login in seinem Ausstellerbereich nur diesen Text. Mit dem Text Checkbox AGB-Bestätigung wird unterhalb des Textes ein Bestätigungsfeld eingeblendet. Maximal stehen 3 Checkboxen zur Verfügung, die angeklickt werden müssen.
Sobald die AGB vom Aussteller bestätigt wurden, wird das intern mit einem Datum-Zeit-Stempel vermerkt, die Abfrage erscheint beim nächsten Login des Ausstellers nicht mehr.
Die Abfrage erscheint nur, wenn sich der Aussteller im Ausstellerbereich anmeldet. Sofern der Veranstalter den Shop über den Veranstalterbereich unter Aussteller aufruft, erscheint die Abfrage nicht. So kann der Veranstalter jederzeit Änderungen im Shop oder Ausstellerbereich vornehmen, auch wenn der Aussteller die AGB noch nicht bestätigt hat.
Zuletzt geändert am: 06.10.2021