Möchte ein Veranstalter die Aussteller nochmals explizit in die rechtlichen Verpflichtungen einwilligen lassen, die im Zusammenhang mit der Messeteilnahme entstehen, eignet sich die AGB-Bestätigung beim erstmaligen Anmelden im Account.
Hintergrund ist, im Ausstelleraccount können diverse kostenpflichtige Leistungen bestellt werden. Einen klassischen Checkout gibt es in profairs aber nicht, mit dem üblicherweise die AGB bestätigt werden. Ebenso kann damit auf die Tatsache hingewiesen werden, dass er für seinen Ausstellereintrag auf der Messewebsite vollumfänglich haftet oder die Ordnungsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat.
Um diese Funktion zu aktivieren, muss lediglich ein Text unter Messeverwaltung Texte erfasst werden, der der Rubrik AGB-Bestätigung zugeordnet ist. Der Aussteller sieht dann beim erstmaligen Login in seinem Ausstelleraccount nur diesen Text. Mit dem Text Checkbox AGB-Bestätigung wird unterhalb des Textes ein Bestätigungsfeld eingeblendet. Maximal stehen 3 Checkboxen zur Verfügung, die vom Aussteller angeklickt werden müssen, um in den Account zu gelangen.
Sobald die AGB vom Aussteller bestätigt wurden, wird das intern mit einem Datum-Zeit-Stempel vermerkt, die Abfrage erscheint beim nächsten Login des Ausstellers nicht mehr.
Die Einwilligung bezieht sich auf jede einzelne Messe und jeden Ansprechpartner mit dem Recht, sich im Account anzumelden. Heißt, haben mehrere Ansprechpartner einen Login für den Account, muss jeder Ansprechpartner mit er ersten Anmeldung die Einwilligung erteilen.
Die Abfrage erscheint nur, wenn sich der Aussteller im Ausstellerbereich anmeldet. Sofern der Veranstalter den Shop über den Veranstalterbereich unter Aussteller aufruft ("Adminzugang"), erscheint die Abfrage nicht. So kann der Veranstalter jederzeit Änderungen im Shop oder Ausstellerbereich vornehmen, auch wenn der Aussteller die AGB noch nicht bestätigt hat.
Zuletzt geändert am: 07.11.2023